Kategorie: Archiv

Für alte Texte, die ich aber noch nicht wegschmeißen will

  • Dürfen Menschen am Karfreitag tanzen?

    Auch am Karfreitag 2024 geht es wieder um die Frage, ob die Gesellschaft ihren Unterhaltungsbetrieben den Betrieb an solchen Tagen untersagen darf, wenn diese als „stille“ Feiertage mit einem Tanzverbot belegt sind. Und es geht um die Frage, ob diese Charakterisierung eines Feiertags als „stiller“ Feiertag mit Bezug auf eine einzelne Religion, das Christentum, begründet werden darf.

    Tatsächlich geht es also um zwei Fragen.

    Ich halte die zweite Frage einfacher zu beantworten, deswegen fange ich hier an. Eine Gesellschaft, die christliche Feiertage zu gesetzlichen Feiertagen macht, sollte dabei auch den religiösen Bezug und Charakter dieser Feiertage übernehmen. Unsere Gesellschaft hat zahlreiche christliche Feiertage zu gesetzlichen Feiertagen gemacht, außer Karfreitag auch Dreikönigstag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Erster Weihnachtsfeiertag, Zweiter Weihnachtsfeiertag. Damit macht sie sich auch diesen religiösen Bezug zu eigen. Weil Christ*innen den Karfreitag eher als Fast-, Trauer- und Gedenktag begehen, ist also ein Tanzverbot angemessen.

    Selbstverständlich muss eine säkulare Gesellschaft die religiösen Feiertage aber nicht zu gesetzlichen Feiertagen machen. Sie kann sogar solche gesetzlichen Feiertage wieder abschaffen, wie man alte Zöpfe abschneidet. Konsequenterweise sollte sie das tun, wenn sie sich von religiösem Einfluss frei machen will. Eine säkulare Gesellschaft kann auf die christlichen Feiertage Dreikönigstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Erster Weihnachtsfeiertag, Zweiter Weihnachtsfeiertag verzichten, wenn sie das will. Dann dürfen Clubs am Karfreitag Tanz anbieten, und Supermärkte dürfen am Ostermontag Kartoffeln verkaufen.

    Keinesfalls aber sollte eine säkulare Gesellschaft religiöse Feiertage selektiv zu gesetzlichen Feiertagen machen. Als religiöser Mensch will der Verfasser es nicht hinnehmen, dass diese Gesellschaft, in der er lebt, das Kar- und Osternarrativ der Christ*innen willkürlich in einen erwünschten und einen unerwünschten Teil aufbricht. („Erwünscht“ wäre der gesetzliche Feiertag, „unerwünscht“ wäre das mit dem religiösen Bezug verbundene Tanzverbot.) Karfreitag und Ostern gehören im christlichen Glauben untrennbar zusammen. Eine willkürliche gesetzliche Trennung durch eine säkulare Gesellschaft müssten gläubige Menschen als Missachtung ihrer Religion (und damit auch ihrer Religionsfreiheit) verstehen.

    Pointiert ausgedrückt: eine Gesellschaft, die sich gegen ein Tanzverbot am Karfreitag entscheidet, sollte sich gegen alle gesetzlichen Feiertage mit religiösem Bezug entscheiden. Mit dem Tanzverbot am Karfreitag sollte sie die gesetzlichen Feiertage mit religiösem Bezug abschaffen.

    Allerdings könnte die Gesellschaft weitere säkulare Feiertage einführen. Man muss ja irgendwie die Lücke füllen, um sich seelisch zu erheben oder tanzen gehen zu können. Hier ein paar Vorschläge: Holocaust-Gedenktag (27.01.), Frauentag (08.03.), Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus (08.05.), Verfassungstag (23.05.), Friedensfest (08.08.), Weltkindertag (20.09.). Sie müssen aber den Charakter der „seelischen Erhebung“ erhalten, dies gilt unabhängig von einem religiösen Bezug. Einige dieser Vorschläge sind ja bereits als regionale gesetzliche Feiertage eingerichtet.

    Angenommen, die säkulare Gesellschaft in Deutschland würde den 27.Januar als gesetzlichen Feiertag zum „Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus“ einrichten. Wäre an einem solchen Tag ein Tanzverbot angemessen? Es wäre ja kein religiöser Bezug. Aber es wäre ein gesamtgesellschaftliches Bekenntnis gegen staatlich organisierten Völkermord und für demokratisch verankerten Minderheitenschutz.

    Ich finde die Frage vielschichtig — zu komplex für einen Kurzbeitrag zur Karfreitags-Debatte. Vielleicht ein andermal mehr dazu.

  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt

    Gibt es in Deutschland überhaupt noch einen gesellschaftlichen Zusammenhalt? Oder sind wir alle nur individuelle Inselchen? Zusammenhalt: das wäre wohl eine Gesellschaft, in der man an der Türe des Nachbarn klopfen könnte, um nach Ladenschluss eine Rolle Klopapier erschnorren zu können. Inselchen: das wäre eine Vielzahl von Individuen mit Tunnelblick und Ohrenstöpseln, ohne Bezug zu denjenigen, denen wir in der Straßenbahn „begegnen“. Und ist das ein politisches Thema? Geht es den Staat, geht es die Regierung an, wie wir im Lande miteinander umgehen?

    Ein Soziologe hat schon vor sehr langer Zeit gezeigt, dass bei fehlendem sozialen Zusammenhalt die Selbstmordraten steigen, wenngleich unter ganz anderen Umständen. Ein moderner Staat dagegen darf sich nicht übergriffig in die individuellen Beziehungen seiner Bürger*innen einmischen, so lehrt der Liberalismus. Jedoch lebt derselbe liberale Rechtsstaat, dem sogenannten Bockenförde-Paradox zufolge, von sozialen Voraussetzungen, die er selbst nicht gewährleisten kann. Umfragen zeigen, dass Menschen von anderen Rücksicht und Hilfsbereitschaft erwarten, zugleich aber ihre Kinder zu selbstbewussten Individuen erziehen. Welche Widersprüche können hier aufgezeigt, welche Lösungsansätze können vorgeschlagen werden?

    In der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland positionieren politische Parteien sich seit der Wiedervereinigung auch als „Kümmerer“. Sie greifen die Interessen der „kleinen Leute“ auf und kümmern sich um deren Belange. Anders gesagt: sie schaffen eine Form von Zusammenhalt, und versuchen, diese in politisches Kapital umzumünzen. Jüngst hat auch das BMFSJ einen Gesetzentwurf gegen Einsamkeit vorgestellt. Allein damit wird die Frage zu einer politischen Frage: welche Erwartungen des Souveräns an das politische System werden hier sichtbar? Wie kann das politische System antworten? Und wie können diese Antwortversuche bewertet werden?

    Offenbar muss zunächst Ordnung in das Chaos gebracht werden. Wie üblich wäre mit der Frage der genauen Begrifflichkeit zu beginnen: Was ist „Zusammenhalt“? Oft kann mit dieser Frage auch ein Überblick über bestehende Theorien und Ansätze gewonnen werden: Wer hat zu dem Thema schon gearbeitet, und wer hat dabei besonderen Einfluss? Mit diesen theoretischen Grundlagen können empirische Grundlagen der Situation festgestellt werden: Wie ist es tatsächlich um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bestellt?

  • Datenschutz – ein politisches Thema

    Datenschutz ist ein politisches Thema.

    Datenschutz ist ein Menschenrecht. Es geht um das persönliche Recht jedes Menschen, über die eigenen Daten selbst autonom zu verfügen, auch gegenüber Dritten, die diese Daten erheben und zu eigenen Zwecken verarbeiten wollen. Zumindest in Europa verpflichten einschlägige Gesetze diese Dritten.

    Datenschutz ist hinderlich beim Fortschritt, beim Ausbau der Digitalisierung, bei der Zuweisung „unbürokratischer staatlicher Hilfe im Katastrophenfall“ und natürlich bei der Entwicklung und beim Training moderner KI-Systeme. Die einschlägigen Gesetze stammen aus dem vorigen Jahrtausend, aus der Bonner Republik, aus dem Kalten Krieg, aus dem erdhistorischen Praesmartphonikum.

    Aus den beiden (überzeichneten) Extrempositionen zeigt sich eine Bandbreite der Problematik. Um welche Daten geht es eigentlich? Was heißt „Datenschutz“, bzw. was werden Wissenschaftler*innen betrachten, wenn sie von „Datenschutz“ sprechen, schreiben, forschen? Ist Datenschutz den Menschen wichtig, und wenn ja, warum? Ist Datenschutz ein Hemmschuh, und wenn ja, wie sollte die Politik mit einem solchen Hemmschuh umgehen?

    Der Verfasser, der als Mitglied des CCC einer wertebasierten Digitalisierung verpflichtet ist, und der als Bundesbeamter dienstlich mit Fragen der Informationssicherheit betraut ist, ist im Rahmen seiner politikwissenschaftlichen Studien vor einiger Zeit auf ein Thema gestoßen, in dem viele Fragen noch offen sind. Dies ist nicht überraschend, da Fragen des Datenschutz auch in der öffentlichen Debatte eher selten adressiert werden. Gefühlt scheinen die Menschen, ermüdet vom routinierten Wegklicken von Einverständniserklärungen beim „Surfen“ im Internet, die Frage resigniert in den mentalen „Machtlos“-Topf gelegt haben.

    Hier soll nach und nach systematisch Licht ins Dunkel gebracht werden. In einem ersten Schritt soll im nächsten Beitrag die Begrifflichkeit geklärt werden. Vorläufiges Ziel der Bemühungen ist, valide Informationen über Einstellungen der Bevölkerung zum Datenschutz liefern zu können.